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Asbest-Lehrgang nach TRGS 519 – Sachkunde für Arbeiten an asbesthaltigen Materialien

Asbest galt lange Zeit als idealer Baustoff und wurde über Jahrzehnte intensiv in Form von verschiedensten Bauteilen oder Beimengungen verbaut. Durch den flächendeckenden Einsatz stellen asbesthaltige Produkte und Materialien auch heute noch eine große Gefahr für Nutzer, Verwalter und ausführende Firmen dar.
Nach Bekanntwerden der erheblichen Gefahr (Kanzerogenität), die von Asbest ausgeht, musste der Umgang mit asbesthaltigen Materialien geregelt werden. Sowohl ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) als auch die Entsorgung von Asbest sind durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 definiert.

Lehrgang nach TRGS 519

Für die genannten Arbeiten an Asbest wird eine Sachkunde benötigt, die Sie ausschließlich über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang gemäß TRGS 519 erwerben können. In Anlage 3 und 4 der TRGS 519 werden die zwei Basis-Lehrgänge zum Umgang mit Asbest beschrieben. Der Umfang Ihrer Arbeiten bestimmt hierbei, ob Sie einen Kurs nach Anlage 3 (großer Asbestschein – 4 Tage) oder Anlage 4 (kleiner Asbestschein – 2 Tage) benötigen.
Am Ende eines Lehrgangs ist eine Prüfung unter staatlicher Aufsicht zu absolvieren. Die im Anschluss zertifizierte Asbest-Sachkunde hat eine Gültigkeit von 6 Jahren. Innerhalb dieser Geltungsdauer muss die Gültigkeit der Sachkunde durch die Teilnahme an einem eintägigen Fortbildungslehrganges (ohne erneute Prüfung) nach TRGS 519 Anlage 5 verlängert werden (für weitere 6 Jahre).

Buchung eines Lehrgangs nach TRGS 519

Warum brauche ich eine Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 ?

Gemäß TRGS 519 sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Sachkundigen bei Arbeiten an asbesthaltigen Materialien jederzeit vor Ort zu haben. Arbeiten an Asbest ohne einen Sachkundigen stellt eine Straftat dar! Des Weiteren ist Asbest ein solch gefährlicher Stoff, dass ein unsachgemäßer Umgang und eine Freisetzung höchste Gesundheitsrisiken birgt und zu lebensgefährlichen Erkrankungen wie Krebs und Asbestose führen kann. Schützen Sie sich, Ihre Mitarbeiter sowie Nutzer und alle der am Bau beteiligten Personen durch einen sachgerechten Umgang mit Asbest durch die Schulung über einen Lehrgang gemäß TRGS 519.

Wer benötigt eine Asbest-Sachkunde?

Der erste Schritt zum sicheren Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist die Erkennung potentieller Gefahrenquellen. Umbau, Sanierung und Abriss müssen jederzeit ordnungsgemäß durchgeführt und überwacht werden – genauso wie die Entsorgung asbesthaltiger Bauabfälle. Eine Asbest-Sachkunde macht also nicht nur für Gewerke aus dem Bereich Abbruch und Sanierung Sinn, sondern gleichwohl auch für Labore, Probenehmer, Bauingenieure, Planer, (Fach-) Bauleiter, SiGeKos, Architekten, Transporteure und Entsorger.

TRGS 519 Anlage 3

Asbest-Sachkundelehrgang

1.090,00 € netto p.P.

Dauer
4 Tage mit Praxistag & staatlicher Prüfung

Enthält Sachkunde nach Anlage 4
sowie Gerätefachkunde nach TRGS 519 5.3. (2)

Inklusive
umfangreiche Seminarunterlagen, Verpflegung, Prüfungsgebühr und Urkunden

Gewerke
Abbruch, Sanierer (Bau, Brandschäden u.a.), Bauingenieure, Sachverständige, SiGeKos, Architekten etc.

TRGS 519 Anlage 4C

Asbest-Sachkundelehrgang

499,00 € netto p.P.

Dauer
2 Tage mit staatlicher Prüfung

Enthält Sachkunde nach Anlage 4A
sowie Anlage 4B

Inklusive
umfangreiche Seminarunterlagen, Verpflegung, Prüfungsgebühr und Urkunden

Gewerke
Betonbohrer, Bodenleger, Dachdecker, Elektriker, Fliesenleger, Maler, Schornsteinfeger, SHK (Sanitär-Heizung-Klima), WKSB (Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz)

TRGS 519 Anlage 5

Asbest-Fortbildungslehrgang

330,00 € netto p.P.

Dauer
1 Tag

Verlängerung der gültigen Sachkunde
um weitere 6 Jahre

Inklusive
Seminarunterlagen, Verpflegung und Urkunden

Teilnehmer
Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 3 oder 4


Da die Kurse nur unter staatlicher Aufsicht durchgeführt werden dürfen, achten Sie bitte darauf, dass die Lehrgangsträger oder Veranstalter der Lehrgänge auch eine staatliche Anerkennung zur Durchführung dieser Lehrgänge besitzt. Die NovaBiotec Dr. Fechter GmbH ist vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) seit vielen Jahren staatlich anerkannter Lehrgangsträger für Asbest-Lehrgänge nach TRGS 519.

Termine und Anmeldung zu unseren Lehrgängen

Unter Termine und Anmeldung können Sie die Termine zu unseren TRGS 519-Lehrgängen einsehen und sich bequem über die Webseite anmelden. Wir geben bundesweit Lehrgänge und stehen Ihnen auch für Inhouse-Kurse zur Verfügung. Sprechen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail an lehrgaenge@novabiotec.de.

Unsere aktuellen Termine