Vorbereitung
Zur Verbesserung des allgemeinen Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen muss der Bauherr bei Tätigkeiten von Beschäftigten mehrere Arbeitgeber einen SiGeKo benennen.
Der SiGeKo unterstützt den Bauherrn bei Fragen des Arbeitsschutzes, ist aber nicht weisungsbefugt. Durch den SiGeKo sollen bereits in der Planungsphase die Belange des Arbeitsschutzes berücksichtigt werden.
Zu den Aufgaben des SiGeKos gehören dabei u.a.:
- Erstellung der Vorankündigung bei der Arbeitsschutzbehörde
- Erstellung einer Baustellenordnung
- Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan)
- Einwirkung auf Leistungsverzeichnisse im Hinblick auf Arbeitsschutzbelange
- Prüfung von Dokumenten der Auftragnehmer vor Baubeginn