Überwachung
In der Ausführungsphase des Bauvorhabens ist der SiGeKo dafür verantwortlich, dass die Anforderungen an den Arbeitsschutz aus der Planungsphase angewendet und umgesetzt werden. Verstöße gegen gesetzliche oder berufsgenossenschaftliche Anforderungen an den Arbeitsschutz sind festzustellen, zu dokumentieren und der Bauleitung bzw. dem Bauherrn mitzuteilen.
Im Rahmen eines Bauvorhabens zur Sanierung von Gefahrstoffen kann der SiGeKo dabei in Personalunion die Aufgaben des Koordinators nach DGUV Regel 101-004 übernehmen, muss aber nicht.
Zu den Aufgaben des SiGeKos in der Ausführungsphase gehören u.a.:
- Ggf. Ergänzung der Vorankündigung
- Ergänzung des SiGePlans
- Überprüfung der Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Regelmäßige Baustellenbegehung und Dokumentation
- Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage