TRGS 519
Der Umgang und die Entsorgung mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) sind durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 definiert.
Der Umfang der Arbeiten bestimmt hierbei, ob Sie einen Lehrgang nach Anlage 3 (großer Asbestschein) oder Anlage 4 benötigen (kleiner Asbestschein). Die Gültigkeit der staatlich geprüften Kurse beträgt 6 Jahre.
Innerhalb dieser Geltungsdauer muss die Gültigkeit der Sachkunde durch den Besuch eines eintägigen Fortbildungslehrganges nach Anlage 5 verlängert werden (für weitere 6 Jahre).
Lehrgänge zu den Qualifikationsmodulen gemäß Neufassung TRGS 519 Anlage 10 sind in Vorbereitung.