Koordinator
Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen gilt es, die gefahrstoffbedingten Gefahren für Arbeitnehmer und Umwelt zu minimieren oder zu beseitigen. Dafür muss der Bauherr einen Koordinator nach DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128) einsetzen.
Der Koordinator nach DGUV Regel 101-004 bzw. TRGS 524 berät und unterstützt den Bauherren bzw. die Bauleitung bei der Erstellung notwendiger Dokumente, der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, der Umsetzung und Dokumentation von gefahrstoffbedingten Sanierungsmaßnahmen.
- Die Arbeit des Koordinators umfasst dabei u.a.:
- Erstellung der Anzeige bei der Berufsgenossenschaft
- Gefährdungsanalyse
- Erarbeitung des Arbeits- und Sicherheitsplanes (A+S-Plan)
- Erarbeitung von Betriebsanweisungen
- Überprüfung der Dokumente der Sanierungsfirma (Vorsorgeuntersuchung, techn. Ausrüstung, Sachkunde)
- Unterweisung
- Überwachung und Dokumentation der Sanierungsarbeiten